Kosten und Finanzierung unserer Angebote

Viele unserer Angebote sind für Sie kostenfrei. Für einige Betreuungs- und Entlastungsangebote bestehen Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegeversicherung. Welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen und welche Leistungen genutzt werden können, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Als gemeinnütziger Verein ist es uns wichtig, Unterstützung transparent, fair und gut verständlich anzubieten. Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie auch bei Fragen zur Antragstellung und Abrechnung.

 

Kostenfreie Angebote

 

Folgende Angebote stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung:

  • Individuelle Beratung und Information (telefonisch und persönlich)
  • Gesprächskreise für pflegende Angehörige
  • Gesprächskreis für Angehörige von Jungbetroffenen
  • Begegnungscafés
  • Schulungen und Informationsveranstaltungen

 

Diese Angebote können unabhängig von Einkommen, Versicherung oder Pflegegrad genutzt werden.

Kostenpflichtige Angebote

 

Für folgende Angebote können Kosten anfallen:

  • Hilfe in der Häuslichkeit
  • Betreuungsgruppen
  • moment!-Gruppen (motorisches und mentales Training)

 

Je nach Pflegegrad und individueller Situation können die entstehenden Kosten ganz oder teilweise über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.

Abrechnung der Angebote

 

Die Abrechnung unserer kostenpflichtigen Angebote erfolgt in der Regel monatlich. Je nach bestehendem Leistungsanspruch können die Kosten von der Pflegekasse an Sie zurückerstattet werden.

In bestimmten Fällen ist auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Abrechnungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen, und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten.

Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegeversicherung

 

Unsere Betreuungsangebote sind nach Landesrecht anerkannt. Dadurch bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme oder Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung:

Entlastungsbetrag

ab Pflegegrad 1
bis zu 125 € monatlich
keine gesonderte Antragstellung notwendig

Verhinderungspflege

ab Pflegegrad 2
bei bestehender Vorpflegezeit
auch rückwirkend beantragbar

Umwandlung ambulanter Pflegesachleistungen

ab Pflegegrad 2
bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen können genutzt werden

Welche Leistungen für Sie konkret genutzt werden können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. 

 

Wir beraten Sie dazu gerne individuell.

Mitgliedschaft

 

Als gemeinnütziger Verein sind wir auf die Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen. Der Jahresbeitrag beträgt 30 €, ist steuerlich absetzbar und gilt als Spende.

Vereinsmitglieder erhalten unsere kostenpflichtigen Betreuungsangebote zu einem vergünstigten Beitrag.

 

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Mitgliedschaft

Persönliche Beratung

 

Kosten und Finanzierung können auf den ersten Blick kompliziert wirken. Wir lassen Sie damit nicht allein. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, und unterstützen Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

 

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Beratung

Infoblatt zum Download

 

Alle Details zu Kosten, Abrechnung und Finanzierung finden Sie in unserem ausführlichen Infoblatt:

📄 Infoblatt: Kosten & Finanzierung unserer Angebote (PDF)

Das Infoblatt eignet sich besonders zum Ausdrucken oder zur Weitergabe an Angehörige.